Hinweis: Wenn wir im Weiteren den Begriff „Drogen“ verwenden, sind damit getrocknete Pflanzenteile gemeint, keineswegs hingegen Rausch- oder Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.
Im folgenden Teil sind
die Abbildungen
teilweise mit freundlicher
Genehmigung des
Dorling Kindersley
Verlags aus dem Buch
„Praxishandbuch
Heilpflanzen“ von
Penelope Ody entnommen.
© Dorling Kindersley
Verlag GmbH, München