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7. Alkoholischer Auszug (Tinktur)
Teeaufgüsse mit Wasser als Lösungsmittel können naturgemäß nur die wasserlöslichen Bestandteile der verwendeten Drogen enthalten. Schwerer lösliche Verbindungen gehen hingegen in nur sehr geringem Umfang in das Teegetränk über (z.B. nur ca. 20% der in den Drogen enthaltenen ätherischen Öle). Benutzt man hingegen Alkohol (Ethanol, Weingeist) als Lösungsmittel, gehen weitere Inhaltsstoffe in die Lösung über. Gleichzeitig wirkt der Alkohol als Konservierungsmittel. Die meisten Tinkturen werden im Verhältnis 1:5 angesetzt, das heißt, auf einen Teil Droge kommen 5 Teile Lösungsmittel, z.B. auf 100g Droge 500 ml Alkohol.
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